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BGH, 17.04.1952 - III ZR 243/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 23.01.1951 - III ZR 28/50
Einsturzschaden bei Trümmergrundstück
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - III ZR 243/51
Wenn auch, was das Berufungsgericht nicht verkennt, bei Trümmergrundstücken keine übertriebenen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Besitzer gestellt werden dürfen (BGHZ 1, 103 [105]), kann der Entlastungsbeweis des Beklagten nicht als erbracht angesehen werden.Man wird zwar in der Regel die Sorgfaltspflicht des Gebäudebesitzers als erfüllt ansehen können, wenn er auf Grund einer gutachtlichen Äusserung des Stadtbauamtes keine weiteren Massnahmen trifft (BGHZ 1, 103 [105]; OGHZ 3, 138; OLG Hamburg MDR 1949, 555 [OLG Hamburg 01.07.1949 - 3 U 290/48]; OLG Braunschweig MDR 1949, 556 [OLG Braunschweig 09.11.1948 - 1 U 176/48]).